Das Leitsymptom der Homöopathie lautet „Similia similibus curentur“
(Ähnliches wird durch Ähnliches geheilt).
Das Ähnlichkeitsgesetz ist das oberste Gesetz der Homöopathie.
Der Begründer der Homöopathie ist der deutsche Arzt, Apotheker und Chemiker Dr. Samuel Hahnemann (1755 – 1843).
Nur einige Mittel werden ähnlich genug sein, um zu heilen. Und es gibt nur ein Simillimum. (James Tyler Kent (1849-1916), bedeutender amerikanischer Homöopath)
Trotz meiner Spezifizierung in der Homöopathie auf die Haut, wird bei der Anamnese der ganze Mensch betrachtet, denn es ist nie nur ein Organ betroffen.
Dabei ist es wichtig, die Hautveränderungen nicht als Feind anzusehen, sondern als Hilferuf oder als Wegweiser. Diese Hautveränderungen möchten Sie auf etwas aufmerksam machen und dienen als
Sensor für die äußeren Einflüsse, sowohl auf körperlicher als auch auf seelischer Ebene. Mit Hilfe der Symptome wird dann das entsprechende Similibum gefunden.
In der Homöopathie werden nicht die Symptome oder die Krankheit bekämpft, sondern die Lebenskraft und damit die Reaktionsbereitschaft bzw. die Selbstheilungskraft des Körpers werden aktiviert.
Bei einer ausgewogenen Lebenskraft sind alle Abwehrmechanismen intakt, bei einer geschwächten Lebenskraft dagegen können Krankheiten entstehen. Auslöser für solche Erkrankungen können physischer
Art sein, z. B. Kälte, Nässe, Stress, Überanstrengung oder auch psychischer Art, z. B. Trauer, Schreck, Zorn sein.
Die erste Anamnese dauert ca. 90 – 120 Minuten. Hierbei sind viele Themen wichtig, z. B. körperliche Symptome, Gemütssymptome, die Dauer, die Modalitäten, der Auslöser aber auch Impfungen,
unterdrückende Therapien, alte Symptome, Erkrankungen von Eltern und Geschwistern. Ähnlich wie bei einer Zwiebel, die aus vielen Schichten besteht aber doch nur eine Zwiebel ist, gibt es auch nur
ein Similimum für die Erkrankung.
Daher reserviere ich für jede Erstanamnese zwei Stunden exklusiv für Sie. Das ist die Voraussetzung, die ich schaffe, damit wir in dieser Zeit möglichst alle Symptome besprechen können.
Vereinbarte Termine sind für Sie und für mich verbindlich!
Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen rechtzeitig – also mindestens einen ganzen Tag vorher – abzusagen.
Für eine Absage von weniger als 24 Stunden vor dem Termin stelle ich Ihnen 30 €, für einen nicht abgesagten Termin, zu dem Sie nicht erscheinen, stelle ich Ihnen 60 € in Rechnung.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.